LU05c - Datenschutzgesetz

Der Datenschutz in der Schweiz wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) geregelt.

Das DSG definiert die Grundsätze und Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten und legt die Rechte und Pflichten der Datenverantwortlichen und der betroffenen Personen fest. Es enthält Bestimmungen zur Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung, -übermittlung und -löschung. Das Gesetz stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur rechtmässig und zweckgebunden verarbeitet werden dürfen.

Des Weiteren gibt es in der Schweiz eine unabhängige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, den sogenannten Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Der EDÖB überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften und kann bei Verstössen Sanktionen verhängen.

Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Schweiz seit dem 1. Januar 2021 das Datenschutzabkommen mit der Europäischen Union (EU) übernommen hat. Dieses Abkommen, bekannt als “Schweizerisches Datenschutzgesetz gemäss EU-DSGVO”, regelt den Datenaustausch zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU und stellt sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.


Marcel Suter, Andre Probst

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